LED-Tagfahrlicht

Erstellt: 12. September 2013

Sehr geehrter NISSAN Kunde,

Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz erfährt entscheidende Änderungen. Im Rahmen von Via Sicura werden zahlreiche Massnahmen in Kraft treten. Dazu gehört das Obligatorische Fahren mit Licht am Tag ab dem 1. Januar 2014.

Motorfahrzeuge und Motorräder sollen künftig am Tag obligatorisch mit Licht fahren müssen. Wer gegen die neue Pflicht verstösst, soll mit einer Ordnungsbusse von Fr. 40.- bestraft werden.

Alle Fahrzeuge, deren Lichter sich automatisch einschalten, erfüllen bereits diese Vorschrift. Jedes neue Fahrzeug wird systematisch mit Tagfahrleuchten ausgerüstet. Bei älteren Fahrzeugen dienen die Abblendlichter als Tagfahrlicht. Es ist jedoch möglich, ein Auto zu einem späteren Zeitpunkt mit entsprechenden Tagfahrleuchten auszurüsten, die beim Starten des Motors automatisch eingeschaltet werden.

NISSAN bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug mit LED Tagfahrlicht nachzurüsten. Die Nachrüstsätze sind perfekt auf Ihr Fahrzeug abgestimmt, können passgenau montiert werden und erfüllen die gesetzlichen Vorschriften.

J10 mit LED-Tagfahrlicht

Ihr Vorteil:

Unser geschultes Fachpersonal in unserer NISSAN Werkstatt bietet Ihnen eine Nachrüstung auf LED Tagfahrlicht für die nachstehenden NISSAN Modelle an.

Unserer Angebote:

NISSAN MICRA K13  (ohne werkseitige Nebelleuchten)   CHF 515.- (zzgl. Montage)

NISSAN MICRA K13  (mit werkseitigen Nebelleuchten)   CHF 429.- (zzgl. Montage)

NISSAN JUKE F15                                                    CHF 459.- (zzgl. Montage)

NISSAN QASHQAI     (J10 und JJ10 ab Bj. 2010)           CHF 439.- (zzgl. Montage)