Navara 6 Tonnen Anhängelast

Die Firma Fankhauser Fahrzeugbau AG bietet eine Anhängelasterhöhung auf 6000kg für den Nissan Navara an. Die Erhöhung ist sowohl für den Navara mit Handschaltgetriebe (2.5 dCi / 190PS) als auch mit Automatikgetriebe (2.5 dCi / 190PS und 3.0 dCi / 230PS) verfügbar.

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http://www.fankhauser-fahrzeugbau.ch

Neues Sondermodell JUKE n-tec

 Nissan erweiter das Juke-Palette um das neue Sondermodell Juke n-tec. Er schärft das Profil des unkonventionellen kleinen Crossovers durch innere und äußere Premium und Design Highlights. Als erstes Fahrzeug der Nissan Modellpalette erhält der Juke n-tec das neue Nissan Connect.

 

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Der JUKE n-tec ist unterhalb der Topvariante TEKNA angesiedelt und basiert auf der Ausstattungsvariante ACENTA. Mit ihm bieten wir unterhalb der Topvariante TEKNA nun auch das ALL-MODE-4x4 Getriebe und 18“Leichtmetallfelgen an.

 

Der JUKE n-tec im Detail:

  • Neue 18“ Leichtmetallfelgen
  • Außenspiegel und B-Säule in Glossy Black

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  • Das neue Nissan Connect:

2-DIN Navigationseinheit mit 5,8“ Farbdisplay und Touchscreen

 

Verbesserte Navigation:

„Exit View“ Display (Bild der Ausfahrt) mit Fahrspurassistent

 

Speed Limit Warnung:

Erkennung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit

Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Einstellung einer individuellen Toleranz für die Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

 

Neue Eco Funktion:

Nutzung der effizientesten Route bei der Navigation

Analyse des Fahrstils des Fahrers – Je Sprit sparender man fährt desto mehr Punkte erhält man

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Radio-CD-Kombination mit MP3-Wiedergabe und 6 Lautsprechern

USB-Schnittstelle, iPodGateway, Bluetooth® Audio Streaming

Rückfahrkamera in Farbe


 

  • Mittelkonsole und Designelemente in Carbon Black mit Sitzbezug „Premium“ Grau oder Rot

  • OPTIONAL (ohne Aufpreis): Hellgraue Innenausstattung

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  • FÜR 1.6 DIG-T: Sportpedale, Doppelauspuff, schwarzer Dachhimmel

  • NEU: Auch mit dem Motor 1.6 DIG-T ALL MODE 4x4 lieferbar

JUKE NISMO

Neues JUKE Topmodel - JUKE NISMO

Endlich ist es soweit. Nismo erreicht Europa und als erster Vertreter eines neuen Labels für besonders sportliche und begeisternde Modelle der Marke NISSAN kommt der NISSAN JUKE nismo nun zu uns nach Waltenschwil.

Doch was ist nismo? „Nissan Motorsports International Co. Ltd“, kurz nismo, ist die Motorsportabteilung von NISSAN. Angetrieben durch die Erfolge im Motorsport bringt nismo den Motorsport durch die Verbindung zwischen Renn- und Straßensportwagen in den Alltag.

Die nismo-Variante des NISSAN JUKE basiert auf der Ausstattungsvariante TEKNA und enthält die folgenden zusätzlichen Komponenten:

  • Aerodynamischeres Design dank Tieferlegung, modifiziertem Grill und breiteren Radkästen sowie LED-Tagfahrlicht

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  • Einzigartiger Heckspoiler und nismo Logo am Heck, neuer Sportauspuff
  • Highlights in Glossy Red (nismo Identität): Außenspiegelkappen und roter Streifen der die Konturen nachzeichnet

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  • Einzigartige 18“ Leichtmetallfelgen mit Bereifung 225/45 R18, neue Stoßdämpfer und Federungen, spezial Fahrwerk und verbesserte Lenkabstimmungen
  • Sportliches Interieur mit Mittelkonsole in Carbon Schwarz und roten Nähten an Veloursledersportsitzen, Alcantara-Lederschaltknauf und Alcantara-Lederlenkrad
  • Sportpedalerie in anthrazit, nismo Fußmatten und nismo Einstiegsleisten

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  • Der NISSAN JUKE nismo ist erhältlich als 1.6 DIG-T 4x2 und als 1.6 DIG-T All-Mode 4x4i mit Xtronic-CVT-M6-Automatikgetriebe. Die Leistung des Serienmotors wurde um 10PS auf 200PS gesteigert.
  • Erhältlich in drei Farben: QAB Pearl White, Z11 Black Metallic und KY0 Silver Grey

Mehr zum Nissan JUKE NISMO erfahren Sie in der Broschüre und Preisliste(pdf) und noch ausführlicher bei uns.

NEUES SONDERMODELL QASHQAI 360

Wir freuen uns, Ihnen das neue Sondermodell QASHAI 360 präsentieren zu können. Das Sondermodell QASHQAI 360 folgt auf das äusserst beliebte Sondermodell QASHQAI I-WAY, dessen Produktion per Ende 2012 auslief. Der QASHQAI 360 steht für Technologie verbunden mit differenziertem Design.

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Die Ausstattungs-Highlights des QASHQAI I-WAY wie etwa die 18"-Leichtmetallfelgen, das Navigationssytem "Nissan-Connect", Rundumkamera "Around View Monitor" oder das Panorama-Glasdach wurden beibehalten. Der neue QASHQAI 360 erhält neue Design-Elemente in Hochglanz-Schwarz, wie etwa die Dachreling und Spiegelabdeckungen. Der Innenraum wird durch Elemente, welche bisher der Topausstattung "Tekna" vorbehalten waren, wie etwa Lederapplikationen an den Innseiten der Türen und neuen Teilleder-Sitzen mit weissen Ziernähten, aufgewertet.

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Beim QASHQAI 360 ist nun erstmals und exklusiv die Aussenfarbe QAB Pearl White verfügbar.

Das neue QASHQAI 360 Sondermodell ist ab sofort bei uns erhältlich.

 

Wichtige Information zur Abgaswartung ab 1.Januar 2013

Am 30. November 2012 hat der Bundesrat entschieden, dass die obligatorische Abgaswartung für Fahrzeuge mit einem anerkannten On Board Diagnose-System ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr obligatorisch durchzuführen ist.

 

Folgende Fahrzeuge benötigen ab 1.1.2013 neu keine Abgaswartung mehr

 Bei Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Benzin- oder Gasmotor entfällt die obligatorische Abgaswartung, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 3 entsprechen. Neu zugelassene Personenwagen mussten spätestens ab dem Jahr 2001 dieser Norm entsprechen.

Bei Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Dieselmotor entfällt die obligatorische Abgaswartung, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 4 entsprechen. Neu zugelassene Personenwagen mussten spätestens ab dem Jahr 2006 dieser Norm entsprechen.

Die exakte Beurteilung, ob ein Fahrzeug zukünftig von der Abgaswartungspflicht befreit ist, erfolgt anhand des Emissionscodes, welcher im Fahrzeugausweis im Feld 72 dargestellt ist. Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind dies die Codes B03 (ausgenommen Dieselmotoren), B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 und A07.

Bei dieselbetriebenen schweren Motorwagen ab 3,5 Tonnen entfällt die Abgaswartungspflicht, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 4 entsprechen und nach dem 30.9.2006 erstmals in Verkehr gesetzt wurden. Folgende Emissionscodes im Feld 72 des Fahrzeugausweises erfüllen bei Erstimmatrikulation nach dem 30.9.2006 diese Anforderungen: E04, E05, E06, A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19 und A26.

 

Was sich für die Fahrzeugbesitzer ab 1.1.2013 ändert

Alle Fahrzeuge, die nicht mehr der obligatorischen Abgaswartungspflicht unterstehen, sind mit einer On Board Diagnose-Funktion (OBD) ausgerüstet, welche einen Fehler im Abgassystem durch die gelbe OBD-Fehleranzeige im Armaturenbrett anzeigen sollte. Besitzer eines solchen Fahrzeuges müssen zukünftig erst bei Aufleuchten dieser Anzeige etwas unternehmen und somit nicht regelmässig zur Kontrolle des Abgassystems in die Werkstatt. Leuchtet die Fehleranzeige auf, muss sich der Fahrzeughalter innerhalb eines Monats um die Behebung des Fehlers kümmern.

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Damit gerade ältere Fahrzeuge und diejenigen mit hohem Kilometerstand weiterhin betriebssicher und umweltfreundlich unterwegs sind, empfehlen wir, dass den abgasrelevanten Bauteilen im Rahmen der regulären Servicearbeiten weiterhin besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dies dient nicht zuletzt auch einem günstigen Kraftstoffverbrauch und beugt teuren Folgereparaturen vor.

 

Bemerkung:

Nach wie vor wird es Fahrzeuge geben, welche trotz OBD-System zur Abgaswartung müssen. In diesem Fall entsprechen die Fahrzeuge nicht der mindestens notwendigen Euro-Abgasnorm. Bei leichten Motorwagen mit Benzinmotoren ist diese Euro 3, bei leichten Motorwagen mit Dieselmotoren Euro 4. Bei schweren Motorwagen (über 3,5 Tonnen) mit Dieselmotor wird mindestens Euro IV und eine Erstzulassung nach dem 30.9.2006 verlangt.

 

Die Ordnungsbussen für eine Unterlassung der Abgaswartungspflicht bleiben für Fahrzeuge, die nach wie vor der Abgaswartung unterstehen, bestehen. Diese betragen CHF 40.- bei bis zu einem Monat Rückstand. Für ein bis drei Monate wird man mit CHF 100.- gebüsst und bei drei bis sechs Monaten mit CHF 200.-.

 

Was geschieht mit dem Abgas-Wartungsdokument?

Fahrzeuge, welche ab 1.1.2013 von der Abgaswartungspflicht befreit sind, benötigen auch kein Abgas-Wartungsdokument mehr. Dies gilt sowohl für Neufahrzeuge als auch rückwirkend für bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge, welche neu nicht mehr abgaswartungspflichtig sind.